Stand: August 2024
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Lemonbeat GmbH, Revierstraße 3, 44379 Dortmund (nachfolgend „Lemonbeat“ genannt) und sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit schaffen.
1.2
In allen Vertragsbeziehungen, auf Grund derer Lemonbeat gegenüber anderen Unternehmen, Privatkunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend unterschiedslos „Auftraggeber“ genannt) Leistungen aller Art, insbesondere Lieferungen, Lizenzeinräumungen, Softwareentwicklungen und sonstige Dienstleistungen erbringt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Regelungen des Auftrags.
1.3
Entgegenstehende Bedingungen - insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers - werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Lemonbeat einen Auftrag annimmt oder Leistungen erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
2.1
Von Lemonbeat gegenüber dem Auftraggeber vorvertraglich erbrachte Leistungen insbesondere in Form der Einbringung von Know-How oder vorvertraglicher Arbeitsergebnisse und Unterlagen, insbesondere das Angebot der Lemonbeat sind geistiges Eigentum der Lemonbeat (vgl. Ziffer 5); sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Lemonbeat behält sich sämtliche Rechte an den vorvertraglich überlassenen Leistungen vor. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben und/oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Haftungsbegrenzungsklausel der Ziffer 12.
2.2
Angebote der Lemonbeat sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anderes vereinbart wurde. Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung der Lemonbeat für den Vertragsinhalt maßgeblich.
3.1
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere folgende Leistungen:
a)
Einräumung von Nutzungsrechten an Lemonbeat(-Standard)-Software
b)
Lieferung von Hardware (Chips, DDKs, Module, etc.)
c)
Softwareänderungen/-ergänzungen oder Unterstützung hierbei
d)
Training und Schulung
e)
sonstige technische Beratung und Unterstützung
3.2
Allein bei Produkten, die ohne weitere Änderungen zur Verfügung gestellt werden, gilt nachrangig Kaufvertragsrecht. Soweit in dem Auftrag keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt im Übrigen nachrangig Dienstvertragsrecht.
3.3
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden schriftlich zwischen den Parteien festgelegt.
Erweiterungen oder Ergänzungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese sind fortlaufend zu nummerieren. Dabei ist jeweils konkret anzugeben, welche Verpflichtung der Lemonbeat oder des Auftraggebers ergänzt oder geändert wird oder entfällt.
3.4
Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter bleibt der Lemonbeat vorbehalten. Lemonbeat ist berechtigt, beim Auftraggeber eingesetzte Mitarbeiter jederzeit auszutauschen es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm der Austausch unzumutbar ist. Lemonbeat kann auch qualifizierte freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzen.
3.5
Eine kundenspezifische Benutzerdokumentation wird im Hinblick auf die Leistungen nicht geschuldet.
4.1
Die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der Lemonbeat im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt.
4.2
Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass die in Auftrag gegebenen Leistung seinen Wünschen, Erwartungen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Lemonbeat oder fachkundige Dritte beraten zu lassen.
4.3
Über Gespräche zur Präzisierung oder Änderung vertraglicher Regelungen insbesondere in Bezug auf den Vertragsgegenstand kann Lemonbeat Protokolle anfertigen. Der Auftraggeber wird ihm zugesandte Protokolle unverzüglich auf ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich an Lemonbeat melden. Die Leistungen werden entsprechend der Protokolle erbracht. Der Auftraggeber kann sich nicht auf Fehler in den Protokollen berufen, welche er nicht beanstandet hat.
5.1
Alle Rechte an den Leistungen bzw. Ergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich Lemonbeat zu, auch soweit Ergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat an den Leistungen bzw. Ergebnissen nur die in dieser Ziffer genannten nicht ausschließlichen Nutzungsrechte.
5.2
Gesetzlich und vertraglich untersagt sind insbesondere jedes nicht ausdrücklich erlaubte Kopieren oder Weitergeben der Leistungen/Ergebnisse.
5.3
Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der vereinbarten Leistung bzw. des Ergebnisses ist, erhält der Auftraggeber an den Leistungen/Ergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, Nutzungsrecht. Er darf die Leistungen/Ergebnisse nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
5.4
Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Kunden ein einfaches Recht zur bestimmungsgemäßen Benutzung der ihm nach Ziffer 5.3 eingeräumten Lemonbeat Software im Rahmen der Gerätenutzung einzuräumen.
5.5
Software wird im Objektcode zur Verfügung gestellt, Zugriff auf den Quellcode wird nicht gewährt.
5.6
Änderungen und Umgestaltungen durch Lemonbeat von beim Auftraggeber vorhandenen geschützten Materialien werden im Auftrag als "Bearbeitungen" gekennzeichnet. Der Auftraggeber wird vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechteinhabers des vorhandenen Materials einholen und diese Lemonbeat auf Verlangen vorlegen.
5.7
Der Auftraggeber ist zu einer Dekompilierung der Leistungen/Ergebnisse nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst dann, wenn nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist die notwendigen Daten zur Herstellung der erforderlichen Interoperabilität mit anderer Hard- und Software nicht zur Verfügung gestellt wurden.
5.8
Jede Nutzung, die über die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen hinausgeht, bedarf der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch Lemonbeat. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, so stellt Lemonbeat den für die weitergehende Nutzung anfallenden Betrag in Rechnung. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
5.9
Zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen dieser Ziffer kann Lemonbeat von dem Auftraggeber innerhalb einer von Lemonbeat zu setzenden, angemessenen Frist die Vorlage von schriftlichen Unterlagen über den tatsächlichen Umfang der Nutzung der Leistungen/Ergebnissen verlangen. Bestehen bei Lemonbeat begründete Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, kann Lemonbeat den Auftraggeber zur unverzüglichen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 259 Abs. 2 BGB auffordern.
5.10
Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für alle sonstigen dem Auftraggeber eventuell im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung und Betreuung überlassenen Gegenstände, Unterlagen und Informationen.
6.1
Der Auftraggeber sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z. B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben von Lemonbeat.
6.2
Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Informationen, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt Lemonbeat soweit notwendig unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software.
6.3
Der Auftraggeber benennt in Schriftform einen Ansprechpartner für Lemonbeat und eine Adresse und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Lemonbeat.
6.4
Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software, an welcher die Leistungen erbracht werden, danach ganz oder teilweise nicht mehr ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Generell ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
6.5
Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
7.1
Termine werden im Vertrag vereinbart. Sie sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von Lemonbeat ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ist die Erstellung eines Konzeptes von Lemonbeat vereinbart, beginnt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung erst nach Freigabe des Konzeptes.
7.2
Für die Einhaltung von Leistungsterminen ist bei Electronic Delivery der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Leistungen/Ergebnisse im Netz abruffähig bereitgestellt sind und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
7.3
Wenn Lemonbeat auf Mitwirkung oder Informationen des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Lemonbeat wird dem Auftraggeber die Behinderung sowie deren Ende mitteilen.
7.4
Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristsetzungen müssen zumindest zwölf Werktage betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Auftraggeber zur Kündigung oder zur Beendigung des Vertrages in sonstiger Weise oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigen, so muss der Auftraggeber diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen.
8.1
Wird Lemonbeat abweichend von den hier festgeschriebenen Grundsätzen für einzelne Leistungen die Erfolgsverantwortung zugewiesen oder wird vertraglich eine Abnahme vereinbart, wird eine förmliche Abnahme durchgeführt.
8.2
Nach Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen wird Lemonbeat dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft anzeigen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 1 Woche nach Anzeige die Abnahme durchzuführen, und die Leistung abzunehmen, soweit keine zur Verweigerung der Abnahme berechtigenden Mängel festgestellt werden.
8.3
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Dort werden sämtliche festgestellten Mängel festgehalten sowie eine Einigung über deren Behebung. In dem Protokoll wird vermerkt, ob die Abnahme erklärt wird, oder aus welchen Gründen diese verweigert wird. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben.
8.4
Nimmt der Auftraggeber innerhalb der Frist nach Ziffer 8.2 ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vor oder verweigert er die Erklärung der Abnahme, so gilt die Abnahme der Leistung mit Ablauf der Frist als erklärt (entsprechend § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB). Lemonbeat wird den Auftraggeber in der Anzeige nach Ziffer 8.2 Satz 1 auf die Folgen einer nicht vorgenommenen, nicht rechtzeitig vorgenommenen oder verweigerten Abnahme hinweisen.
8.5
Die konkrete Abnahmeprozedur, sowie die vorzunehmenden Prüfungen werden im Vertrag festgelegt. Mangels vertraglicher Vereinbarung weist Lemonbeat bei der Abnahme nach eigener Wahl der Methode nach, dass die Leistung die erforderliche Beschaffenheit aufweist.
9.1
Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt eine Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils bei Lemonbeat gültigen Tagessätzen. Hierbei handelt es sich um Preise für Personentage unter Zugrundelegung eines 8-Stunden-Tages. Werden Leistungen per Electronic Delivery erbracht, stellt Lemonbeat die Leistungen/Ergebnisse auf eigene Kosten abruffähig ins Netz; die Kosten für den Abruf treffen den Auftraggeber. Preisänderungen bis zur Leistungserbringung bleiben außer Betracht. Lemonbeat ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
9.2
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Lieferkosten. Lieferkosten werden berechnet ab Dortmund, Transportkosten und ggf. anfallende Zölle sind vom Auftraggeber zu tragen.
9.3
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vertraglich vereinbarten Zahlungsplan, andernfalls bei Abrechnung nach Aufwand monatlich. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung berechnet Lemonbeat Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes.
9.4
Lemonbeat kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlungen fordern, wenn zum Auftraggeber noch keine Geschäftsverbindung besteht, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat oder wenn Gründe bestehen, an der pünktlichen Zahlung durch den Auftraggeber zu zweifeln. Werden nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, so kann Lemonbeat eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen oder Sicherheitsleistung verlangen.
9.5
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er darf seine Forderungen - unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB - nicht an Dritte abtreten.
9.6
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber Ansprüchen von Lemonbeat ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Auftraggebers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
9.7
Lemonbeat behält sich das Eigentum und sämtliche Rechte an den Leistungsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Auftraggeber hat Lemonbeat bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort telefonisch oder per Fax zu informieren sowie unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der Lemonbeat zu unterrichten. Lemonbeat kann etwaige Kosten der Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Dritten vom Auftraggeber ersetzt verlangen.
10.1
Der Auftraggeber übernimmt in Bezug auf alle nach Kaufvertragsrecht zu beurteilenden Lieferungen und Leistungen der Lemonbeat eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
10.2
Der Auftraggeber erklärt Rügen mit genauer Beschreibung des Problems, auf Verlangen von Lemonbeat in Schriftform. Nur der Ansprechpartner (Ziffer 6.3 ) oder die zentrale Kontaktstelle des Auftraggebers sind zu Rügen befugt.
11.1
Lemonbeat steht dafür ein, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben oder, soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, dass sie sich für die vertraglich vorausgesetzte, ansonsten für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich sind, und die der Auftraggeber erwarten kann.
11.2
Die Mängelhaftung erlischt für solche Lieferungen und Leistungen, die der Auftraggeber ändert oder in die er auf andere Weise eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Mangel nicht ursächlich ist.
11.3
Lemonbeat leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass Lemonbeat nach ihrer Wahl die Leistung neu erbringt oder den Mangel beseitigt.
11.4
Falls die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, unmöglich oder für den Auftraggeber unzumutbar ist oder von Lemonbeat verweigert wird, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer schriftlich gesetzten Frist von angemessener Länge unter Beachtung von Ziffer 7.4 . Mit der Fristsetzung muss die Androhung der Ablehnung der Nacherfüllung bei fruchtlosem Ablauf verbunden sein. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung sind entbehrlich, wenn das Gesetz die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung vorsieht.
11.5
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf Grund einer Leistungsstörung leistet Lemonbeat im Rahmen der in Ziffer 12 festgelegten Grenzen. Vorstehende Ziffer 11.4 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
11.6
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gemäß dieser Ziffer beträgt ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung der Leistung bzw. der schadensauslösenden Handlung gem. § 199 Abs. 2 BGB. Sie endet spätestens nach den Fristen des § 199 Abs. 3 und 4 BGB.
11.7
Erbringt Lemonbeat Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Lemonbeat eine angemessene Vergütung verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder Lemonbeat nicht zuzuordnen ist. Der Auftraggeber hat insoweit die Beweislast dafür, dass Nutzungsbeschränkungen oder Fehler nicht durch unsachgemäße Bedienung, durch einen Eingriff des Auftraggebers oder durch die Systemumgebung (mit)verursacht sind. Zu vergüten ist auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei Lemonbeat dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
12.1
Lemonbeat haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn ein Schaden
a)
durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Pflicht verursacht worden ist (wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die beauftragten Leistungen prägt und auf die der Auftraggeber vertrauen darf),
b)
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist,
c)
auf einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zurückzuführen ist,
sowie
d)
bei Arglist,
e)
bei Fehlen von Eigenschaften, deren Vorhandensein Lemonbeat garantiert hat oder
f)
einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12.3
Haftet Lemonbeat gemäß 12.1 a) für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne dass ein Fall der 12.1 b) - f) vorliegt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der Lemonbeat gehören auch die nach den vorliegenden Bedingungen erbrachten Leistungen.
13.2
Der Auftraggeber darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, schriftlich über die Rechte der Lemonbeat an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht verpflichten.
13.3
Der Auftraggeber verwahrt die Vertragsgegenstände - insbesondere ihm eventuell überlassene Programme und Dokumentationen - sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.
13.4
Unterlagen, die der Auftraggeber an Lemonbeat übergibt, werden von Lemonbeat nur zur Durchführung der vertraglich übernommenen Dienstleistungen benutzt. Kopien oder Duplikate dürfen ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt werden. Nicht mehr benötigte Datenträger werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Datenschutzgerecht vernichtet.
13.5
Lemonbeat ist berechtigt, die Ausführung der übergebenen Arbeiten ganz oder teilweise an Subauftragnehmer zu übertragen.
14.1
Dauerschuldverhältnisse können beiderseits – vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung – mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals jedoch auf einen Zeitpunkt nach Ablauf von zwei vollen Vertragsjahren. Eine Teilkündigung ist nicht zulässig. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
14.2
Kündigt Lemonbeat aus wichtigem, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erhält Lemonbeat den vollen für das Projekt vereinbarten oder bei Aufwandsabrechnung den vollen geschätzten Aufwand, gemindert um ersparte Aufwendungen, die mit 40 % des Projekthonorars pauschaliert werden. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung (z. B. durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Kündigung) gibt der Auftraggeber alle verkörperten Leistungen und Kopien der Software heraus und löscht gespeicherte Leistungen, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung versichert er schriftlich gegenüber Lemonbeat.
16.1
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Abbedingung der Regelung in Satz 1. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen und -ergänzungen verlängern vereinbarte Termine in angemessenem Umfang.
16.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist für beide Parteien Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Lemonbeat ist jedoch nach ihrer Wahl auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
16.3
Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.
Stand: August 2024
Wir achten sehr auf Informations-sicherheit und haben uns deshalb ISO27001 zertifizieren lassen:
Sag Hallo!